Mag. Regina Liebsch-Marchetti - Steuerberatung für Vermieter

Wir beraten private Vermieter und gewerbliche Gesellschaften bei der Vermietung - von der Eigentumswohnung über das Ärztezentrum bis zum Gewerbeobjekt.
Gerade im Bereich der Vermietung hat sich steuerlich in den letzten Jahren sehr viel verändert. Für den Laien ist es praktisch unmöglich geworden, sich im Steuerdschungel zurecht zu finden. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu bewahren.

Was wir für Vermieter tun können

  • Registrierung beim Finanzamt
  • Erstellen von Steuererklärungen
  • Laufende Buchhaltung, Abgabe von UVAs
  • Steueroptimierung bei der Berechnung Ihrer Vermietungseinkünfte z.B. steueroptimale Berücksichtigung von Sanierungsaufwendungen, zeitliche Verteilung von Finanzierungsaufwendungen, etc.
  • Beratung bei Fruchtgenussrecht
  • Klärung der Frage, ob die Vermietung umsatzsteuerpflichtig oder umsatzsteuerfrei erfolgen soll
  • Vorsteuerkorrektur bei Verkauf, Schenkung oder Mieterwechsel
  • Steuerliche Prognoserechnung
  • Beratung bei Schenken und Vererben

Vorsorgewohnung

Sie überlegen in eine Wohnung zu investieren, um ihr Geld wertgesichert anzulegen und in späteren Jahren ein Zusatzeinkommen zu beziehen? Es stellt sich die Frage, ob der Ankauf mit oder ohne Umsatzsteuer erfolgen soll oder wieviel Steuer Sie auf die Vermietungseinkünfte zahlen müssen? Gerne unterstützen wir Sie bei diesen Fragen sowie Ihrer Steuererklärung. Unser Renditerechner hilft Ihnen herauszufinden wie ertragreich Ihr Investment nach Steuern tatsächlich ist. 

 

Wie eine Studie der Arbeiterkammer zu Vorsorgewohnungen zeigte, ist die Anschaffung einer Vorsorgewohnung unter Berücksichtigung der  wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekte nicht ganz unkompliziert. Oft halten auch die bunten Hochglanzbroschüren der Anbieter bei näherer Betrachtung nicht immer was sie versprechen. Hierzu wurden mittels Mystery-Shopping vier Immobilienanbieter - Buwog, JP Immobilien, Wiener Privatbank, Raiffeisen Vorsorgewohnungen -  verglichen. Die Analyse ergab oftmals falsche Renditeversprechen, Unklarheiten im rechtlichen Bereich bis zu Rechtswidrigkeiten, die für den Eigentümer selbst am Ende nur zusätzliche Kosten bedeuten würden. Da die angepriesenen Steuervorteile von der persönlichen Steuersituation des Anlegers abhängen, sei eine Beratung durch einen Steuerberater jedenfalls ratsam. Lesen Sie Details der Analyse, welche die Verkaufsargumente kritisch beleuchtet sowie Tipps für KäuferInnen von Vorsorgewohnungen anbietet.

Kurzfristige Vermietung – Airbnb

Auch die kurzfristige Vermietung über Airbnb oder booking.com gelangt zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung. Wir helfen Ihnen, dass Sie Abgaben wie Ortstaxe und Umsatzsteuer fristgerecht abführen und Sie damit auch Ihre Kosten besser kennen.

Liebhaberei

Stuft die Finanzverwaltung eine Vermietung als Liebhaberei ein, so hat dies erhebliche negative steuerliche und wirtschaftliche Auswirkungen. Wir unterstützen Sie am besten schon vorab, um dieses Risiko möglichst gering zu halten zum Beispiel durch Erstellung einer Prognoserechnung nach steuerlichen Gesichtspunkten. Auch bei laufenden Betriebsprüfungen können wir helfen eine drohende Liebhaberei zu entkräften.

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