Immobilienertragssteuer

Der Verkauf von privaten Immobilien ist seit 2012 steuerpflichtig. Wir beraten Sie optimal  - am besten noch vor dem Verkauf, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Auch für Rechtsanwälte und Notare übernehmen wir die Berechnung der ImmoESt.

Verkauf - Immobilienertragsteuer

Privatpersonen zahlen seit dem Jahr 2012 30% Immobilienertragsteuer auf den Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt die Hauptwohnsitzbefreiung oder Herstellerbefreiung zur Anwendung und es fällt keine Steuer an. Die Möglichkeit der Nutzung von Befreiungen oder Reduktionen sowie die Berechnung der ImmoESt zählt zu unseren Kernkompetenzen. Ständig neue Informationen des BMF und die laufende Rechtsprechung werden dabei selbstverständlich berücksichtigt.

Was wir für Sie tun können

  • Berechnung der Immobilienertragsteuer
  • Beratung bei Befreiungen von der ImmoESt zB bei Hauptwohnsitzbefreiung bei Scheidungen, Erbschaften, etc.
  • Beratung bei Schenken und Vererben von Vermietungsobjekten
  • Umsatzsteuerliche Überlegungen

Service für Rechtsanwälte

Als Vertragserrichter müssen Sie sich bei jedem Liegenschaftskaufvertrag mit der Immobilienertragsteuer beschäftigen. Sofern nicht Altvermögen vorliegt oder eindeutig die Hauptwohnsitzbefreiung angewendet werden kann, kann die Berechnung durchaus zur Herausforderung werden. Als Steuerberaterin mit dem Schwerpunkt auf Immobiliensteuerrecht übernehme ich gerne die Berechnung der Immobiliensteuer für Sie bzw. die Verkäufer.

Dies hat für Sie folgende Vorteile

  • Auf Wunsch ermitteln wir den Sachverhalt direkt mit dem Verkäufer, dies erspart Ihnen wertvolle Zeit
  • Als Steuerberaterin bin ich Expertin im Steuerrecht und haben daher auch bei komplexen Berechnungen das Know-How
  • Übersichtliche Darstellung der Berechnung und Dokumentation der Berechnungsgrundlagen
  • Kalkulierbare Kosten

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