Beratung zur Anlage von Kapitalvermögen im Ausland

Sie besitzen ein Wertpapierdepot im Ausland bzw. bei einem ausländischen Broker? In meiner Kanzlei in Mödling verrate ich Ihnen, worauf Sie bei der steuerlichen Auswertung von im Ausland befindlichen Wertpapierdepots achten müssen. In vielen Fällen können Sie sich dadurch Ärger von Seiten den Finanzverwaltungsbehörden ersparen.

Kapitalvermögen in der Schweiz und in Liechtenstein

Für Kapitalvermögen, das in der Schweiz oder in Liechtenstein veranlagt wurde, gibt es seit 2017 keinen Steuerabzug mehr durch ausländische Banken. Sämtliche Kapitelerträge aus diesen Depots müssen daher in die österreichische Steuererklärung mitaufgenommen werden, auch jene, für die 2012 Abgeltungssteuer gezahlt wurde, weshalb sie bis zum Jahr 2016 anonym waren. Gerne unterstütze ich Sie bei der steuerlichen Optimierung dieser Depots und berate Sie fachkundig zur Anlage von Kapitalvermögen im Ausland.

Beratung nach der aktuell gültigen Rechtsprechung

Gerade wenn es um Kapitalvermögen im Ausland geht, lauern viele Fallstricke, die schnell zu unangenehmen Überraschungen führen können. Ich berate Sie in meiner Kanzlei in Mödling nach der aktuell geltenden österreichischen Rechtsprechung, wodurch Sie als Klient stets auf dem neuesten Stand und bestens informiert bleiben.

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